Gemäß Psychologen- und Psychotherapiegesetz unterliege ich der absoluten Schweigepflicht.
Im Falle einer Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin (z.B. bei Coaching oder Supervision) gebe ich nur die notwendigen Daten für die Rechnungslegung weiter, die besprochenen Inhalte bleiben vertraulich.